Sie erhalten eine amtliche Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EStDV per E-Mail (oder Post auf Wunsch), i. d. R. binnen 7–14 Tagen.

Bankverbindung
Empfänger (Kontoinhaber) GitCover Commons gUG

Bank FINOM PAYMENTS

IBAN DE05 1001 8000 0276 8137 09

BIC FNOMDEB2

Verwendungszweck

Wählen Sie einen oder mehrere Zwecke. Der Verwendungszweck wird SEPA-konform zusammengesetzt und in die Zwischenablage kopiert.

Beträge (Vorschlag, EUR)
25 € 50 € 100 € 250 € (jeder Betrag hilft)

Häufige Fragen

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Ja. Sie erhalten eine amtliche Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EStDV per E-Mail (oder Post auf Wunsch), i. d. R. binnen 7–14 Tagen.

Was passiert, wenn Sie die Gemeinnützigkeit verlieren?

Bei Wegfall der Anerkennung entfällt die Bindungswirkung des § 60a-Bescheides nach § 60a Abs. 3 AO rückwirkend. In diesem Fall informieren wir umgehend alle Spenderinnen und Spender. Die 3-Jahres-Frist nach § 63 Abs. 5 AO läuft unseres Erachtens bis 27.05.2029 — die Erneuerung des Bescheids werden wir frühzeitig beantragen.

Wie wird meine Spende verwendet?

Die Mittelverwendung richtet sich nach § 2 der Satzung: Bildung (43 %), Forschung (19 %), Verwaltung (29 %), Gründung & Aufbau (11 %) im Rumpfjahr 2026. Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht werden auf der Seite Finanzen veröffentlicht.

Kann ich aus dem Ausland spenden?

SEPA: ja (EU + EWR). Außerhalb SEPA: bitte via Wise oder direkt per E-Mail an spenden@gitcover.org — wir finden eine Lösung.

Bekomme ich eine Bestätigung sofort?

Nein. Die amtliche Zuwendungsbestätigung wird nach Buchungseingang manuell durch den Geschäftsführer ausgestellt und per E-Mail/PDF versandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt 7–14 Tage, in Urlaubszeiten bis 4 Wochen.

Anforderung einer Spendenbescheinigung

Nach Ihrer Überweisung senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben an spenden@gitcover.org:

Diese Daten werden ausschließlich zur Ausstellung der Zuwendungsbestätigung verwendet, gemäß DSGVO gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre, § 147 AO) gelöscht.